Teilungsvermessung

Unter dem Begriff Teilungsvermessung wird die katastertechnische Zerlegung vorhandener Flurstücke in mehrere Flurstücke verstanden. Sie ist Voraussetzung für grundbuchrechtliche Abschreibung und Bildung neuer Grundbücher. Die Zerlegung ist somit Grundlage für Erwerb oder Verkauf von Teilflächen bestehender Flurstücke.

Die Bearbeitung einer Teilungsvermessung erfolgt im Regelfall auf der Grundlage bereits getroffener Vereinbarungen, die in einem Notarvertrag beurkundet sind oder entsprechend Ihrer individuellen Wünsche.

Besonders zu beachten ist, dass bei der Festlegung neuer Grenzen bauordnungsrechtliche (Abstandsflächen, Brandschutz, Mindestabstand zu den neuen Grenzen, Erschließung in Form von Zufahrt und Ver- bzw. Entsorgungsleitungen), bauplanungsrechtliche (Festlegungen in einem Bebauungsplan wie zum Beispiel Grundflächenzahl) und auch privatrechtliche Belange einzuhalten sind. Zum Beispiel müssen neue Grenzen in der Regel so definiert werden, dass Mindestabstände zu bestehenden Gebäuden eingehalten werden.

Ergeben sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, dass die bauordnungsrechtlichen oder auch die bauplanungsrechtlichen Anforderungen nicht in vollem Umfang Rechnung eingehalten werden können, ist es erforderlich unter Hinzuziehung der Unteren Bauaufsichtsbehörde den Umfang möglicher Abweichungen oder Befreiungen von den Vorschriften der Bauordnung oder des Bauplanungsrechtes abzustimmen.

Für weitere Informationen über den Ablauf einer Teilungsvermessung stehen wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.