Zur Errichtung eines Eigenheims oder sonstigen baulichen Anlage sind verschiedene Vermessungsleistungen erforderlich. Der Ablauf der vermessungstechnischen Leistungen gliedert sich in 3 Phasen:
vor Baubeginn (Bauantragsverfahren):
- Amtlicher Lageplan (gem. §7 Abs. 3 Bauvorlagenverordnung)
- Objektbezogener Lageplan (gem. §7 Abs. 6 Bauvorlagenverordnung)
zum Baubeginn:
- Absteckung
nach Baubeginn:
- Grundflächen und Höhennachweis gem. §72 BbgBO (Überprüfung und Dokumentation der Istlage 14 Tage nach Baubeginn)
- Gebäudeeinmessung gem. §23 (2) Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG zur Fortführung des Liegenschaftskatasters) bei gleichzeitiger Einmessung