Bauherrenbetreuung

Zur Errichtung eines Eigenheims oder sonstigen baulichen Anlage sind verschiedene Vermessungsleistungen erforderlich. Der Ablauf der vermessungstechnischen Leistungen gliedert sich in 3 Phasen:

vor Baubeginn (Bauantragsverfahren):

  • Amtlicher Lageplan (gem. §7 Abs. 3 Bauvorlagenverordnung)
  • Objektbezogener Lageplan (gem. §7 Abs. 6 Bauvorlagenverordnung)

zum Baubeginn:

  • Absteckung

nach Baubeginn:

  • Grundflächen und Höhennachweis gem. §72 BbgBO (Überprüfung und Dokumentation der Istlage 14 Tage nach Baubeginn)
  • Gebäudeeinmessung gem. §23 (2) Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG zur Fortführung des Liegenschaftskatasters) bei gleichzeitiger Einmessung